Allgemeine Mietbedingungen

Glossar

Der „Mieter“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, in deren Namen der Mietvertrag abgeschlossen wird. Ist der Mieter eine natürliche Person, ist er auch der Hauptfahrer und Unterzeichner des Vertrages. Ist der Mieter eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Vereinigung etc.), dann ist der Hauptfahrer der Unterzeichner des Vertrages.

Der „Vermieter“ bezeichnet das Unternehmen, das die Vermietung von Freizeitfahrzeugen unter dem Markennamen VAN-AWAY betreibt.

Das „Fahrzeug“ bezeichnet den Van, den Campervan oder den Caravan, die vom Vermieter an den Mieter vermietet werden. Das „Fahrzeug“ ist im Vertrag und im Übergabeprotokoll, das dem Mieter ausgehändigt wird, beschrieben. Bitte beachten Sie: Dachzelte gelten nicht als Fahrzeuge und unterliegen daher den im folgenden Dokument beschriebenen Versicherungsbedingungen.

Der Mietvertrag, abgeschlossen zwischen dem Vermieter und dem Mieter, umfasst die Allgemeinen Mietbedingungen (siehe unten), das bei der Übergabe und Rückgabe des Vans widerspruchsfrei erstellte Fahrzeugzustandsprotokoll, die Rechnung und eine Kaution.

Die Anmietung eines Fahrzeugs beim Vermieter, die durch die Erstellung und Unterzeichnung eines Mietvertrags formalisiert wird, impliziert die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Mietbedingungen durch den Mieter. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese sorgfältig zu lesen.

ARTIKEL 1

Was sind die Bedingungen für Buchung, Preise, Zahlung und Stornierung?

Der Hauptfahrer und gegebenenfalls die im Vertrag genannten Zusatzfahrer müssen über 23 Jahre alt sein und seit mehr als drei Jahren einen gültigen Führerschein besitzen.

Der Hauptfahrer (Mieter) muss bei Unterzeichnung des Mietvertrags vorlegen:

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Einen höchstens ein Jahr alten Adressnachweis auf seinen Namen – Originaldokument in Papierform oder elektronisches Dokument. Akzeptierte Dokumente:
    • Wasser-, Strom-, Gas- oder Telefonrechnung (einschließlich Mobiltelefon), oder
    • Steuerbescheid oder Nichtveranlagungsbescheinigung, oder
    • Versicherungsbeleg (Feuer-, Mietausfall- oder Haftpflichtversicherung) für die Wohnung, oder
    • Eigentumstitel oder Mietquittung
  • Oder einen höchstens drei Monate alten Adressnachweis, der auf den Namen einer Person ausgestellt ist, bei der der Mieter wohnt – Originaldokument in Papierform oder elektronisches Dokument. Erforderliche Dokumente:
    • Ein Adressnachweis der gastgebenden Person aus der vorherigen Liste, und
    • Eine Kopie des Personalausweises der gastgebenden Person, und
    • Ein von der gastgebenden Person unterzeichnetes Schreiben, das bestätigt, dass der Mieter seit mehr als drei Monaten bei ihr wohnt
  • Einen gültigen Führerschein (Duplikate oder Fotokopien werden nicht akzeptiert). Der Führerschein muss:
    • Lesbar sein
    • Gültig sein: Der Mieter muss einen Führerschein der Klasse B besitzen
    • Seit mehr als 3 Jahren von einer Person über 23 Jahren gehalten werden
    • Für außerhalb der EU ausgestellte Führerscheine: In französischer Sprache verfasst oder von einer offiziellen Übersetzung begleitet sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein internationaler Führerschein den Originalführerschein begleiten
  • Eine Zahlungsmethode zur Begleichung der Miete
  • Eine Kreditkarte für die Kaution – Betrag wird während der Mietzeit nicht abgebucht (Details Artikel 5.2)

Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder die Nichtvorlage eines dieser Dokumente führt zur sofortigen Stornierung des Vertrages, ohne Rückerstattung der vom Mieter für die Van-Reservierung gezahlten Beträge.

ARTIKEL 2

Was sind die Bedingungen für Buchung, Preise, Zahlung und Stornierung?

2.1 – Preise

Der Mietpreis ist der vom Vermieter auf seiner Website oder in seinem Angebot mitgeteilte Preis. Im Falle eines Angebots beträgt dessen Gültigkeit 48 Stunden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Vans.

Der Mietpreis beinhaltet:

  • Lokale Steuern (die angegebenen Preise verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer)
  • Zubehör und Van-Ausstattung
  • Küchenausstattung
  • Versicherungen und Pannenhilfe (Details Artikel 6)
  • Das gewählte Kilometerpaket

2.2 – Reservierung

Die Fahrzeugreservierung erfolgt zwingend durch Zahlung einer Anzahlung. Die Höhe dieser Anzahlung – ein Prozentsatz der Reservierung – kann je nach Agentur variieren.

Das Versenden eines Angebots impliziert keine Vorreservierung des Fahrzeugs. Das Angebot stellt keine Option auf die Fahrzeugmiete dar. Folglich ist das Angebot stets abhängig von der Fahrzeugverfügbarkeit am Tag seiner Bestätigung.

Aus diesem Grund beträgt die Gültigkeitsdauer eines Angebots nur 48 Stunden: Nach 48 Stunden kann ein Angebot nicht mehr bestätigt werden und muss neu ausgestellt werden.

2.3 – Zahlung

Die Zahlung der Anzahlung (zum Zeitpunkt der Buchung) und des Mietrestbetrags (am Abreisetag) kann erfolgen durch:

  • Scheck (in Euro)
  • Kreditkarte
  • Banküberweisung
  • Bargeld (maximal: 1000€ pro Miete)
  • Papier- oder entmaterialisierte ANCV-Urlaubsgutscheine (ANCV Connect). Achtung: In diesem Fall wird keine Rückerstattung bei Stornierung angeboten. Für Neukaledonien und Polynesien: ANCV-Zahlungen dürfen 500€ nicht überschreiten

Die Kaution wird am Abreisetag oder einige Tage vor Abreise (je nach Agentur) per Kreditkarte hinterlegt. Die Höhe dieser Kaution wird während der Mietzeit nicht abgebucht (Details Artikel 5.2). Der Mieter ermächtigt VAN-AWAY, die Kaution ganz oder teilweise abzubuchen, falls Beträge fällig werden (Details Artikel 5.2.2)

2.4 – Stornierung (außer Französisch-Polynesien)

2.4.1 – Stornierung durch den Mieter, ohne Reiserücktrittsversicherung

Im Falle einer Reservierungsstornierung durch den Mieter:

  • Erfolgt die Stornierung mehr als 2 Monate vor Mietbeginn: Die Anzahlung wird nach Abzug eines Pauschalbetrags von 50 Euro zurückerstattet.
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 2 Monate vor Mietbeginn: Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, es sei denn, die Stornierungsfrist ermöglicht es dem Vermieter, das Fahrzeug für den stornierten Zeitraum erneut zu vermieten. Darüber hinaus muss der Mieter, wenn er seine eigenen Versicherungen in Anspruch nehmen möchte, um die gezahlten Beträge (Anzahlung) erstattet zu bekommen, zunächst den gesamten Betrag seines Aufenthalts bezahlen, um eine Rechnung zu erhalten, die er seiner Versicherungsgesellschaft vorlegen kann.

Im Falle einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Abreise oder eines Nichterscheinens am Abreisetag wird der Restbetrag automatisch von der zur Zahlung der Anzahlung verwendeten Kreditkarte abgebucht.

2.4.2 – Stornierung durch den Mieter, mit Reiserücktrittsversicherung

Im Falle einer Reservierungsstornierung durch den Mieter, der die Stornierungsoption abonniert hat:

  • Erfolgt die Stornierung bis zu 10 Tage vor Mietbeginn: Die Anzahlung wird zurückerstattet, wobei der Vermieter lediglich den Betrag der Reiserücktrittsversicherung einbehält. Der Mieter kann auch eine Verschiebung seiner Miete beantragen. In diesem Fall muss er, wenn er dies wünscht, die Reiserücktrittsversicherung für diese neue Miete erneut abschließen.
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 10 Tage vor Mietbeginn: Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, es sei denn, die Stornierungsfrist ermöglicht es dem Vermieter, das Fahrzeug für den stornierten Zeitraum erneut zu vermieten. Darüber hinaus muss der Mieter, wenn er seine eigenen Versicherungen in Anspruch nehmen möchte, um die gezahlten Beträge (Anzahlung) erstattet zu bekommen, zunächst den gesamten Betrag seines Aufenthalts bezahlen, um eine Rechnung zu erhalten, die er seiner Versicherungsgesellschaft vorlegen kann.

Im Falle einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Abreise oder eines Nichterscheinens am Abreisetag wird der Restbetrag automatisch von der zur Zahlung der Anzahlung verwendeten Kreditkarte abgebucht.

2.4.3 – Vorzeitige Rückgabe durch den Mieter, mit Reiserücktrittsversicherung

Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe durch den Mieter, der die Stornierungsoption abonniert hat:

  • Eine Gutschrift in Höhe der Hälfte des Betrags der verbleibenden Tage wird für eine zukünftige Anmietung gewährt und ist 2 Jahre lang gültig.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung.

ARTIKEL 3

Was sind die Bedingungen für die Übergabe und Rückgabe der Vans?

3.1 – Beschreibung des gemieteten Fahrzeugs

Der Vermieter stellt dem Mieter das reservierte Fahrzeug zur Verfügung, gekennzeichnet durch:

  • Seinen Typ (aus unseren verschiedenen Reihen)
  • Die Optionen und Zubehörteile, mit denen er ausgestattet ist

Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs (aus welchem Grund auch immer) verpflichtet sich der Vermieter, alles zu tun, um dem Mieter so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dieses Fahrzeug kann andere Merkmale aufweisen als das vom Mieter reservierte.

In diesem Fall:

  • Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug oder die Verzögerung ablehnt, wird seine Anzahlung vollständig zurückerstattet.
  • Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug und gegebenenfalls die Verzögerung akzeptiert, passt der Vermieter den Mietpreis entsprechend dem neuen Fahrzeug und seiner Ausstattung und Zubehör (nur im Sinne einer Preisreduzierung) und entsprechend der neuen Mietdauer an.

Sollte der Vermieter keine Ersatzlösung finden können, wird die Miete storniert und die Anzahlung des Mieters vollständig zurückerstattet.

3.2 – Übergabe des Vans

Die Übergabe des Fahrzeugs kann in den Räumlichkeiten des Vermieters oder an einem anderen von der Agentur des Vermieters vorgeschlagenen Lieferort erfolgen: Flughafen, Bahnhof…

Sollte der Mieter sein Fahrzeug in den Räumlichkeiten des Vermieters abholen und sein eigenes Fahrzeug während der Mietdauer dort abstellen, so haftet der Vermieter nicht für Pannen, Diebstahl oder Einbruch, versuchten Diebstahl oder Schäden, die durch Naturgewalten an seinem Fahrzeug entstehen. Diese Schäden müssen vom Mieter und seinen Versicherern getragen werden.

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug dem Mieter in einwandfreiem Zustand, sauber, mit vollem Kraftstoff- und Frischwassertank und mit allen für die Fahrt erforderlichen administrativen Dokumenten.

Der Zustand des Fahrzeugs (innen und außen) ist im Übergabeprotokoll beschrieben und fotografiert, das vom Mieter unterzeichnet wird. Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Minuten nach Unterzeichnung des Protokolls den Vermieter zu kontaktieren, um einen bei der Übergabe des Vans nicht festgestellten Mangel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das gemietete Fahrzeug als dem bei der Abreise unterzeichneten Protokoll entsprechend.

Der Vermieter kann Reklamationen bezüglich sichtbarer Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurden, nicht berücksichtigen.

3.3 – Rückgabe des Vans

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist, am selben Ort wie die Übergabe.

Die Rückgabe muss zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit erfolgen.

  • Im Falle einer Rückgabeanfrage nach dem im Vertrag angegebenen Datum muss der Mieter den Vermieter 3 Tage vor dem im Vertrag angegebenen Rückgabedatum informieren.
  • Wenn der Vermieter zustimmt, wird das Rückgabedatum geändert. In diesem Fall ermächtigt der Mieter den Vermieter, den auf Basis des Mietpreises der Website berechneten Mehrpreis von der Kreditkarte des Mieters abzubuchen.
  • Gibt der Vermieter seine Zustimmung nicht und wird das Fahrzeug nicht zum vertraglich festgelegten Termin zurückgegeben, werden bei Verspätung 200 € pro Tag zusätzlich zum Mietpreis berechnet, der auf Basis des Mietpreises der Website kalkuliert wird. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter diese Strafgebühren von seiner Kreditkarte abbucht. Darüber hinaus kann der Vermieter strafrechtliche Schritte wegen Nichtrückgabe des Fahrzeugs und Vertrauensbruch einleiten.
  • Bei einer Rückgabe zum im Vertrag angegebenen Datum, aber mit Verspätung gegenüber der im Vertrag angegebenen Uhrzeit, muss der Mieter den Vermieter so früh wie möglich informieren. Jede Verspätung von mehr als einer Stunde kann mit 50 € pro Stunde berechnet werden.

Sollte der Mieter die Unterzeichnung des Rückgabeberichts des Vans verweigern, kann er auf eigene Kosten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, um den Rückgabebericht zu erstellen.

Einige Agenturen bieten möglicherweise eine selbstständige Rückgabe an. Wir bitten Sie, die Bedingungen bei Ihrer Agentur zu erfragen.

Das Fahrzeug muss zurückgegeben werden:

  • Innen und außen sauber: Das Fahrzeug muss sich in demselben Sauberkeitszustand befinden wie bei der Übergabe des Fahrzeugs. Im Falle der Buchung des Reinigungs-Service muss das Fahrzeug in einem akzeptablen Sauberkeitszustand zurückgegeben werden (Küche und Geschirr sauber, Toiletten entleert, Zustand der Karosserie, der die Erstellung des Übergabeprotokolls ermöglicht…)
  • Mit vollem Kraftstofftank (innerhalb von 10 km vom Rückgabeort getankt)
  • Mit geleertem Müll, abgelassenem Abwasser und geleerten sowie gereinigten Toiletten
  • Mit allen bei der Abreise mitgelieferten Einrichtungsgegenständen und Zubehör
  • Mit seinen Zulassungsdokumenten (oder Kopien davon) und allen am Abreisetag erhaltenen Dokumenten

Andernfalls gehen alle Wiederherstellungskosten zu Lasten des Mieters (Einzelheiten zur finanziellen Verantwortung des Mieters in Artikel 5).

3.4 – Rückholung des Fahrzeugs durch den Vermieter bei Vertragsauflösung

Der Mieter ermächtigt den Vermieter, den Mietvertrag jederzeit in den folgenden Fällen zu beenden und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen:

  • Der Mieter hat die Bedingungen des Mietvertrags und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten.
  • Der Mieter hat dem Vermieter falsche Informationen übermittelt.
  • Das Fahrzeug scheint verlassen zu sein.
  • Das Fahrzeug wurde nicht am im Mietvertrag vorgesehenen Tag zurückgegeben.
  • Die Passagiere oder das Fahrzeug sind in Gefahr.
  • Der Mieter befindet sich im Zahlungsverzug oder in Verzug.

ARTIKEL 4

Was ist die Verantwortung des Mieters gegenüber dem Van?

Der Hauptfahrer (Mieter) ist allein verantwortlich für den Van. Er sorgt für die ordnungsgemäße Nutzung, Wartung und Aufbewahrung des Fahrzeugs sowie aller ihm anvertrauten Dokumente und Ausrüstung.

4.1 – Sicherheit des Vans

Wenn das Fahrzeug unbesetzt ist, verpflichtet sich der Mieter, es gesetzeskonform und abgeschlossen, mit den vom Vermieter bereitgestellten Diebstahlsicherungen, zu parken.

Der Mieter darf die Schlüssel und Zulassungsdokumente (Original-Fahrzeugschein, falls vorhanden) nicht im Van lassen.

4.2 – Wartung des Vans

Der Mieter ist während der Mietzeit für die Reinigung und die laufende Wartung des Fahrzeugs verantwortlich, einschließlich:

  • Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Vans
  • Kontrolle – visuell oder bei Bedarf mit einem Manometer – des Reifendrucks und Aufpumpen bei Bedarf
    • Im Falle eines Reifenwechsels aufgrund einer Reifenpanne muss dieser mit Reifen gleicher Abmessungen, gleichen Typs, möglichst gleicher Marke und mindestens gleicher Abnutzung wie die Originalreifen erfolgen. Zur Erinnerung: Die beiden Reifen einer Achse müssen in Größe, Typ, Marke und Abnutzung identisch sein.
    • Im Falle einer Reifenreparatur muss diese dauerhaft und nicht provisorisch sein, um die Sicherheit des Mieters für den Rest seiner Reise und für nachfolgende Anmietungen zu gewährleisten.
  • Kontrolle der Ölstände und der verschiedenen Flüssigkeiten (Bremsflüssigkeit, Kühlmittel…), alle 5000 km Fahrt, und deren Auffüllen durch einen Fachmann bei Bedarf, nach vorheriger Benachrichtigung der VAN-AWAY Agentur ⇒ Es ist unbedingt erforderlich, den Vermieter für die Referenz der zu verwendenden Wartungsprodukte (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel…) zu kontaktieren.
  • Kontrolle des Kraftstoffstands und Auffüllen des Kraftstoffs
  • Kontrolle der Warnleuchten (Armaturenbrett)

4.3 – Nutzung des Vans

Der Mieter verpflichtet sich, die Empfehlungen des Vermieters bei der Übernahme des Vans zu beachten. Diese Empfehlungen betreffen das Fahren des Vans, die Nutzung seiner Originalausstattung und die Nutzung der vom Vermieter zusätzlich am Fahrzeug angebrachten Ausrüstung.

Die Miete ist streng persönlich. Der Hauptfahrer (Mieter) verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht von anderen Personen als sich selbst und den im Vertrag genannten Zusatzfahrern fahren zu lassen.

Der Hauptfahrer (Mieter) verpflichtet sich für die gesamte Mietdauer:

  • Sorgfältig mit dem bereitgestellten Material umzugehen, die Anwendungsvorschriften zu beachten, jede nicht konforme Manipulation zu vermeiden, die den Innen- und Außenzustand des Fahrzeugs verschlechtern würde (Beispiele: Risse in den Polstern, Risse in der aufklappbaren Dachplane, starke Beschädigung der Verkleidungen und Möbel…)
  • Den Vermieter über die Anwesenheit eines Haustieres an Bord zu informieren (Gebühren je nach Agentur)
  • Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren
  • Die in der Zulassungsbescheinigung vorgesehene Anzahl der Plätze einzuhalten
  • Das Fahrzeug nur für persönliche Zwecke zu nutzen
  • Den Van nicht unterzuvermieten oder entgeltlich Personen oder Güter zu transportieren
  • Das Fahrzeug nicht über das in der Zulassungsbescheinigung festgelegte maximal zulässige Gewicht hinaus zu überladen
  • Das maximale Gewicht auf den oberen und unteren Schlafplätzen in Vans und Campervans, d.h. 180 kg, nicht zu überschreiten
  • Kein anderes Fahrzeug zu ziehen oder das gemietete Fahrzeug zum Schieben eines anderen Fahrzeugs zu verwenden
  • Keine gefährlichen Güter zu transportieren
  • Das Fahrzeug nicht mit Salzwasser in Kontakt zu bringen
  • Nicht abseits asphaltierter Straßen (Felder, Schlamm, Sand, unbefestigte Wege…) zu fahren und nicht ohne die vom Vermieter bereitgestellte Ausrüstung auf Schnee zu fahren
  • Nicht im Van zu rauchen oder zu vapen
  • Keine Scheuerschwämme für die Innen- und Außenreinigung des Vans zu verwenden
  • Nicht auf das Dach des Vans zu klettern
  • Nicht in Länder zu reisen, die nicht von der vom Vermieter bereitgestellten Versicherung abgedeckt sind (siehe Länderliste auf der grünen Karte)
  • Nicht zu fahren, nachdem der Führerschein eventuell entzogen wurde

ARTIKEL 5

Was ist die finanzielle Verantwortung des Mieters? Wie wird sie garantiert?

5.1 – Finanzielle Verantwortung des Mieters

5.1.1 – Wartung des Vans

Der Mieter ist finanziell verantwortlich für die Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die für die laufende Instandhaltung des Fahrzeugs während der Mietzeit erforderlich sind, wie in Artikel 4.2 beschrieben:

  • Innen- und Außenreinigung des Vans
  • Nachfüllen von Kraftstoff (Diesel) während der Mietzeit und Volltanken des Tanks am Ende der Mietzeit (innerhalb von 10 km vom Rückgabeort durchgeführt)
  • Auffüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (z.B. Ad Blue, Kühlmittel…), falls erforderlich und durch einen Fachmann, am Ende der Mietzeit, nach vorheriger Benachrichtigung der VAN-AWAY Agentur.
  • Austausch der Gasvorräte bei Bedarf während der Mietzeit

Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Mieters, falls das Rückgabeprotokoll eine Nichteinhaltung seiner Verantwortung bezüglich der Van-Wartung aufweist:

  • Anwendung einer Pauschale für die Reinigung bei der Fahrzeugrückgabe (Preis je nach Agentur), wenn das Fahrzeug schmutzig zurückgegeben wird und der Mieter den Reinigungsservice zu Beginn der Anmietung nicht abonniert hat.
  • Kraftstoff: Im Falle eines nicht vollen Tanks werden Gebühren erhoben (je nach Agentur).
5.1.2 – Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs – durch die Versicherung gedeckte Schäden

Die finanzielle Verantwortung des Mieters entspricht der Höhe seiner Kaution.

Einzelheiten zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung und zu den im Mietvertrag gedeckten Schäden entnehmen Sie bitte Artikel 6.

5.1.3 – Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs – Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind

Die Verantwortung des Mieters ist in vollem Umfang gegeben, und zwar in Höhe der Kosten für die Wiederherstellung des vom Vermieter gemieteten Fahrzeugs, im Falle von Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

Einzelheiten zur vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung und zu den Schäden und Diebstählen, die nicht durch Ihren Mietvertrag gedeckt sind, entnehmen Sie bitte Artikel 6.

5.1.4 – Bußgelder

Der Mieter ist während der Mietzeit finanziell verantwortlich für Bußgelder und Sanktionen (finanzielle und strafrechtliche): Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße usw.

Der Vermieter wird ihm im Falle eines Bußgeldes alle notwendigen Informationen zur Begleichung des Bußgeldes zukommen lassen. Er muss nach Begleichung des Bußgeldes dem Vermieter den Nachweis erbringen.

Im Falle der Nichtbearbeitung seiner Bußgelder durch den Mieter ermächtigt der Mieter VAN-AWAY:

  • den Betrag der Bußgelder und eventuell die von den Behörden geforderten Zuschläge von seiner Kaution abzubuchen
  • ihm zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30€ für in Frankreich angefallene Bußgelder und 90€ für Bußgelder im Ausland (je nach Agentur) in Rechnung zu stellen
  • zusätzlich werden den Bußgeldbeträgen Mehrwertsteuergebühren hinzugefügt
5.1.5 – Verlust von Schlüsseln und Zulassungsdokumenten

Im Falle des Verlusts der Van-Schlüssel und/oder Zulassungsdokumente obliegt es dem Mieter, die erforderlichen Erklärungen für die Ausstellung von Duplikaten abzugeben und die Gegenstände auf eigene Kosten zu ersetzen.

Im Falle des Vergessens der Schlüssel im Fahrzeug und dessen Verschließen gehen alle zur Wiederöffnung und Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlichen Kosten zu Lasten des Mieters.

5.2 – Garantie der finanziellen Verantwortung des Mieters: Kaution (oder Sicherheitsleistung)

5.2.1 – Zahlung der Kaution

Die Anmietung eines Fahrzeugs beim Vermieter erfordert die Hinterlegung einer Kaution, deren Höhe je nach den gewählten Mietoptionen zwischen 1500€ und 2000€ (2400€ für Neukaledonien) variieren kann. Diese Kaution dient zur Deckung aller vom Mieter geschuldeten Beträge.

Der Betrag der Kaution wird während der Mietdauer nicht abgebucht.

Die Kaution wird per Kreditkartenabdruck hinterlegt.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter erforderlichenfalls berechtigt ist, die vom Mieter im Rahmen dieses Vertrages geschuldeten Beträge einzuziehen. Wenn die Kaution per Kreditkartenabdruck hinterlegt wird, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass der Vermieter eine Abbuchung vornimmt, die den geschuldeten Beträgen entspricht.

5.2.2 – Rückerstattung der Kaution

Die Kaution wird automatisch nach der Rückgabe des Vans zurückerstattet. Diese Frist kann bis zur vollständigen Zahlung der folgenden eventuellen Kosten durch den Mieter verlängert werden:

  • Van-Wiederherstellungskosten
  • Bußgelder
  • Verspätungszuschläge bei verspäteter Fahrzeugrückgabe
  • Mehrkilometergebühren: 0,35 Euro pro zusätzlichem Kilometer.

Im Falle von bei der Rückgabe des Vans festgestellten Wiederherstellungskosten ermächtigt der Mieter VAN-AWAY, die Kaution sofort ganz oder teilweise abzubuchen. Sollten Schäden eine Expertise durch einen Reparateur oder Karosseriebauer erfordern, wird nach dem Rückgabedatum des Mieters eine Rechnung erstellt und an ihn versandt.

Im Falle einer Anfechtung des oder der Beträge der Wiederherstellungskosten des Fahrzeugs hat der Mieter die Möglichkeit, auf eigene Kosten ein von den Gerichten zugelassenes Gutachten innerhalb von 10 Tagen nach der vom Vermieter versandten Zahlungsaufforderung zu beantragen.

Die Schlussfolgerungen dieses Sachverständigen sind für beide Parteien bindend.

ARTIKEL 6

Welche Versicherungen und Hilfsleistungen sind im Mietvertrag enthalten?

6.1 – Deckungsumfang des Versicherungs- und Assistance-Vertrags

Versicherungen und Hilfsleistungen gelten:

  • Für Vorfälle und Unfälle, an denen das Fahrzeug und Dritte beteiligt sind, unter der Verantwortung eines der im Vertrag genannten Fahrer.
  • In den auf der grünen Versicherungskarte genannten Ländern.
  • Während der Laufzeit des Mietvertrags.
  • Vorbehaltlich der Einhaltung aller seiner Pflichten gegenüber dem Van durch den Mieter, wie in den Artikeln 4.2 und 4.3 beschrieben.

Im Falle von Schäden, die der Mieter durch unsachgemäße Nutzung oder Vandalismus verursacht hat, ist seine volle Verantwortung gegeben. Diese Art von Schäden führt daher nicht zu einem Versicherungsanspruch.

6.1.1 Versicherung

Der im Mietpreis enthaltene Versicherungsvertrag umfasst:

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, um alle Schäden abzudecken, die von den im Vertrag genannten Fahrern sich selbst oder Dritten zufügen:
    • Schäden an Dritten: Gebäude, Eigentum, Personen…
    • Schäden an den Fahrzeuginsassen
    • persönliche Fahrergarantie
  • Eine Vollkaskoversicherung, Diebstahl- und Brandversicherung, Naturkatastrophen und Vandalismus zur Deckung von Schäden am Mietfahrzeug. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Verantwortung des Mieters beinhaltet diese Versicherung eine Selbstbeteiligung von 2000€ (2400€ für Neukaledonien), die durch die Kaution des Mieters gedeckt ist.
    • Diese Selbstbeteiligung kann mit der vom Vermieter angebotenen Teilkaskoversicherung auf 390€ reduziert werden (Service je nach Agentur verfügbar).
    • Die Selbstbeteiligung entspricht der maximalen Haftung des Mieters im Falle eines durch die Versicherung gedeckten, selbstverschuldeten Schadens.
    • Die Selbstbeteiligung gilt für jedes Ereignis. Mehrere Selbstbeteiligungen können daher bei nicht gleichzeitigen Schäden anfallen.
  • Eine Glasbruchversicherung. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 300€, die durch die Kaution des Mieters gedeckt ist.
6.1.2 Van-Pannenhilfe

Die im Mietvertrag enthaltene Pannenhilfe für das Fahrzeug ist 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag verfügbar (Agentur Neukaledonien: Kontaktieren Sie die Agentur für besondere Bestimmungen), und umfasst:

  • Hilfe beim Ausfüllen des europäischen Unfallberichts
  • Hilfe bei Reifenpanne
  • Hilfe bei Kraftstoffmangel
  • Abschleppen des Fahrzeugs oder Pannenhilfe vor Ort
  • Unterkunft bei Stillstand des Fahrzeugs (gemäß den Bedingungen des Assistance-Vertrags)
  • Rückführung zum Vermieter bei Stillstand des Fahrzeugs (gemäß den Bedingungen des Assistance-Vertrags)

ACHTUNG: Sollte der Mieter durch die Pannenhilfe zurückgeführt werden und das Fahrzeug verlassen, und der Mieter keine schriftliche Genehmigung seiner VAN-AWAY Agentur hat, so gehen die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs nach Reparaturen zu seinen Lasten.

Die Pannenhilfe übernimmt keine kostenlose Unterstützung bei Fahrzeugstillstand im Sand, Schlamm oder Schnee.

Im Falle eines Schadens, der das Eingreifen der Pannenhilfe erfordert, rufen Sie bitte die auf dem Dokumentenhalter im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs angegebene Nummer an.

Im Falle einer Stilllegung des Fahrzeugs nach einem Unfall oder Vorfall oder nach einem Diebstahl bieten der Assistance-Vertrag und der Vermieter dem Mieter keine Rückerstattung für die Unterbrechung seiner Reise und keine Zahlung von Schadensersatz.

6.1.3 Personenbezogene Unterstützung

Die im Mietvertrag enthaltene persönliche Unterstützung umfasst:

  • Medizinische Rückführung (gemäß den Bedingungen des Assistance-Vertrags)
  • Übernahme der Kosten für den Besuch eines Angehörigen im Falle eines Krankenhausaufenthalts (gemäß den Bedingungen des Assistance-Vertrags)
  • Versand von Medikamenten ins Ausland
  • Erstattung von medizinischen und chirurgischen Kosten im Ausland (gemäß den Bedingungen des Assistance-Vertrags)

Im Schadensfall rufen Sie die Pannenhilfe unter der im Dokumentenhalter im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs angegebenen Nummer an.

6.2 – Nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckte Vorfälle

Die folgenden Vorfälle und Schäden sind nicht durch die Versicherung gedeckt und ziehen die volle finanzielle Verantwortung des Mieters nach sich:

  • Schäden und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Mieters und der Fahrzeuginsassen
  • Schäden, die auftreten, wenn der Fahrer des gemieteten Fahrzeugs nicht im Vertrag genannt ist
  • Schäden, die in einem Land auftreten, das nicht auf der grünen Versicherungskarte genannt ist
  • Schäden, die außerhalb des im Vertrag genannten Mietzeitraums auftreten
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Mieterpflichten bezüglich Wartung und Nutzung des Vans, wie in Artikel 4.2 und 4.3 beschrieben, entstehen.

Beispiele für nicht gedeckte Schäden:

  • Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs
  • Schäden und Beschädigungen aufgrund unvorsichtiger Nutzung des Fahrzeugs oder Vandalismus (Innen- und Außenschäden): Zerrissene Sitze, gebrochene oder beschädigte Elemente usw.
  • Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs in Sand, Schlamm oder Schnee entstehen
  • Schäden, die auf den Rausch- oder Vergiftungszustand des Mieters zurückzuführen sind
  • Schäden, die auf falsche oder unwahre Angaben und/oder Erklärungen des Mieters gegenüber dem Vermieter und seinem Versicherer zurückzuführen sind, oder auf die vorsätzliche Unterlassung von Informationen durch den Mieter, oder auf die unmögliche Auswertung der vom Mieter bereitgestellten Informationen (insbesondere im Europäischen Unfallbericht)
  • Schäden, die aus der Nichtübermittlung von Informationen über den Schaden an den Vermieter resultieren (insbesondere der Europäische Unfallbericht)
  • Schäden, die infolge des Verlassens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen entstehen
  • Der Diebstahl des Fahrzeugs infolge seiner Aufgabe oder Nichtrückgabe innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen durch den Mieter.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter unwiderruflich berechtigt ist, die vom Mieter geschuldeten Beträge zur Deckung dieser Kosten einzuziehen, auch wenn diese Beträge den Betrag der Kaution übersteigen.

6.3 – Funktionsweise der Versicherung bei Schäden am Fahrzeug und/oder an Dritten

Zwei Fälle können bei einem Schaden, der das vom Vermieter gemietete Fahrzeug betrifft, auftreten:

  • Die verursachten Schäden liegen vollständig in der Verantwortung eines identifizierten Dritten: Die Versicherung dieses Dritten ist finanziell verantwortlich für die Kosten der Wiederherstellung des Fahrzeugs des Dritten und des an den Mieter vermieteten Fahrzeugs.
    • Bedingung 1: Der Dritte und der Schaden müssen im Rahmen eines von beiden Parteien unterzeichneten Europäischen Unfallberichts identifiziert werden.
    • Bedingung 2: Der Dritte muss versichert sein.
  • Die verursachten Schäden liegen teilweise oder vollständig in der Verantwortung des Mieters: Seine finanzielle Verantwortung ist für die Kosten der Wiederherstellung des gemieteten Fahrzeugs gegeben.

Die Verantwortung des Mieters wird von der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Sobald die Verantwortung festgelegt ist, ist sie unwiderruflich, es sei denn, es werden neue Elemente vorgelegt, die eine Revision der Entscheidung ermöglichen.

Sollte der Mieter während der Mietzeit in mehrere Schäden verwickelt sein, führt jeder Schaden unabhängig voneinander zur Anwendung einer Entschädigung gemäß den oben genannten Modalitäten.

ARTIKEL 7

Was ist bei einem Vorfall, einer Panne oder einem Diebstahl zu tun?

7.1 – Was tun bei einem Unfall…

Im Falle eines Fahrzeugunfalls mit einem Dritten ist es die Verantwortung des Mieters:

  • Einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen (andernfalls wird der Mieter als verantwortlich angesehen), um die Umstände des Unfalls darzulegen.
  • Die Bedingungen des Schadens und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Parteien (Mieter und Dritter) zu identifizieren.
  • Den Dritten zu identifizieren: Name, Telefonnummer, Führerscheinnummer, Kennzeichen.
  • Den Vermieter sofort zu benachrichtigen, damit der Vermieter:
    • Den Schaden innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden kann.
    • Gegebenenfalls das Assistance-Verfahren einleiten kann.

7.2 – Was tun bei einem Vorfall oder einer Panne…

Im Falle eines Van-Vorfalls oder einer Panne ist es die Verantwortung des Mieters:

  • Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser das Assistance-Verfahren bei Bedarf einleiten kann.
  • Keine Reparaturen oder den Austausch von Teilen ohne Zustimmung des Vermieters vorzunehmen.
  • Im Falle von Reparaturen oder dem Austausch von Teilen, die mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt wurden, die Rechnungen auf den Namen des Vermieters ausstellen und aufzubewahren. Diese Rechnungen werden vom Vermieter erstattet, wenn der Vorfall oder die Panne einer normalen Abnutzung entspricht und die Verantwortung des Mieters nicht gegeben ist (siehe Artikel 4, Verantwortung des Mieters).

7.3 – Was tun bei Diebstahl oder Einbruchsversuch…

Im Falle eines Diebstahls oder eines Einbruchsversuchs, der zu Schäden am Van führt, ist es die Verantwortung des Mieters:

  • Den Vermieter sofort zu benachrichtigen, damit die Diebstahl- oder Einbruchsversuch- und Diebstahlanzeige vom Vermieter innerhalb von 48 Stunden bei der Versicherung gemacht werden kann.
  • Innerhalb von 24 Stunden nach den Ereignissen eine Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Gendarmerie zu erstatten. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige. Dieser Schritt ermöglicht die Einleitung von Ermittlungen. Dies ist auch das Mittel, um Ihre Verantwortung freizustellen, falls der Dieb einen Unfall verursacht.

ARTIKEL 8

Persönliche Informationen und Freiheiten

8.1 – Verwendung persönlicher Informationen

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter persönliche Informationen über ihn sammelt (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse…).

Diese Informationen sind vertraulich und werden vom Vermieter nicht offengelegt.

Diese Informationen werden vom Vermieter verwendet:

  • Zur Sicherstellung der Buchung des Wohnmobils und zur Erstellung eines Mietvertrags
  • Zur Pflege der Kundendatenbank des Vermieters (Archivierung der Kundeninformationen nach der Miete, Versand von Sonderangeboten mit Zustimmung des Mieters…)
  • Zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung der Allgemeinen Mietbedingungen.

8.2 – Zugang, Änderung und Speicherung persönlicher Informationen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Mieter das Recht auf Zugang, Kommunikation, Änderung, Berichtigung und Löschung der vom Vermieter erhobenen personenbezogenen Daten. Er kann dieses Recht ausüben, indem er sich schriftlich per Post oder E-Mail an die Agentur des Vermieters wendet, bei der er die Anmietung vorgenommen hat.

Der Vermieter wird die personenbezogenen Daten auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger archivieren, der eine getreue Kopie darstellt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 1348 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Archive des Vermieters gelten für die Parteien als Beweis für die zwischen den Parteien erfolgten Mitteilungen, Buchungen, Zahlungen und Transaktionen. Diese Archive sind dem Mieter auf einfache Anfrage per Post oder E-Mail an die Agentur des Vermieters zugänglich, bei der er die Anmietung vorgenommen hat.

8.3 – Mediation

Im Falle eines Rechtsstreits und nachdem eine schriftliche Beschwerde bei unseren Diensten erfolglos geblieben ist, können Sie
kostenlos den FNA-Mediator zur gütlichen Beilegung Ihres Konflikts anrufen.

Postanschrift:
Le Médiateur FNA Immeuble Axe Nord
9 & 11 avenue Michelet
93583 Saint Ouen Cedex

Website: www.mediateur.fna.fr

Bitte konsultieren Sie die Website des FNA-Mediators für alle Informationen zum Mediationsprozess und zur Online-Einreichung Ihres Dossiers.