Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN
Definition der Begriffe
Als „Mieter“ wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet, in deren bzw. dessen Namen der Mietvertrag abgeschlossen wird. Handelt es sich bei dem Mieter um eine Einzelperson, ist er/sie auch der/die Hauptfahrer/in und der/die Unterzeichner/in des Vertrages. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen oder ein Kollektiv, so ist der Hauptfahrer der Unterzeichner des Vertrages.
Der “ Vermieter “ ist definiert als die Firma VAN-AWAY EURL, deren juristische Daten wie folgt lauten:
Registrierungsnummer : RCS Montauban 537 831 240
Datum der Eintragung : 16. November 2011
SIRET : 537831240.00016
Kapital : 30.000 €.
Tätigkeit : Kurz- und mittelfristige Auto- und Freizeitfahrzeuge (7711A)
Sitz der Gesellschaft : Cassagne, 82600 Aucamville
Geschäftsführer : Jean-Philippe Ferton
Der “ Campervan “ ist ein Freizeitfahrzeug / Van / Wohnmobil, das von der Firma Van-Away an den Mieter vermietet wird.
Das “ Wohnmobil “ wird unter der Überschrift “ Fahrzeugzustandsbericht “ in der Anlage zum Vertrag beschrieben.
Der zwischen VAN-AWAY und dem Mieter vereinbarte „Mietvertrag“ enthält die allgemeinen Mietbedingungen (siehe unten), den „Fahrzeugzustandsbericht“
(unterschrieben bei der Abholung und Rückgabe des Wohnmobils) und die Schadenskaution.
Die Anmietung eines Wohnmobils von VAN-AWAY, die durch die Ausfertigung und Unterzeichnung eines Mietvertrags formalisiert wird, setzt die Annahme der allgemeinen Mietbedingungen (ohne jeglichen Vorbehalt seitens des Mieters) voraus. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Bedingungen sorgfältig zu lesen.
Artikel 1- Welche Bedingungen muss der Mieter erfüllen? Welche Dokumente muss er/sie vorlegen?
Der Hauptfahrer und ggf. der im Vertrag genannte Zusatzfahrer müssen über 23 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der seit mehr als 3 Jahren gültig ist.
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung muss der Hauptfahrer Folgendes vorlegen
einen gültigen Identitätsnachweis
einen Adressennachweis von weniger als zwei Monaten (Wasser-, Strom- oder France-Télécom-Rechnung für einen Festnetzanschluss)
Der Führerschein muss :
– lesbar sein
– Gültig seit mehr als 3 Jahren
– Für nicht-europäische Führerscheine : Entweder in französischer Sprache geschrieben oder durch einen internationalen Führerschein ergänzt
eine auf den eigenen Namen lautende Kreditkarte für die Zahlung des Mietpreises
eine auf den eigenen Namen lautende Kreditkarte oder einen Scheck für die Zahlung der Kaution (siehe Artikel 2.4 und 5.2 unter „Kaution“)
Achtung: Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder die Nichtvorlage eines der oben genannten Dokumente führt zur Annullierung des Vertrages, ohne Rückerstattung der vom Mieter für die Reservierung des Wohnmobils geleisteten Beträge.
Artikel 2- Wie lauten die Reservierungsbedingungen, die Zahlungsmodalitäten und die Stornierungsgebühren?
2.1 – Reservierung
Die Reservierung des Wohnmobils durch den Mieter erfolgt in 3 Schritten:
1. Die Anfrage für die Reservierung durch den Mieter, einschließlich seiner Wahl des Wohnmobiltyps, des Zubehörs und der Ausstattung sowie der Daten. Diese Anfrage kann gestellt werden:
Über die Website von VAN-AWAY Wohnmobilverleih Frankreich: https://www.van-away.com/de/reservation
Durch Kontaktaufnahme mit Ihrem örtlichen Büro von VAN-AWAY Campervan Hire France: Finden Sie Ihre Agentur auf der Website Van-Away
2. Bestätigung per E-Mail von Van-Away an den Mieter mit einer datierten Rechnung, die den Typ des Wohnmobils (und dessen Ausstattung und Zubehör) und den geltenden Tarif enthält. Die Rechnung hat eine Gültigkeit von einem Monat ab dem Versanddatum.
3. Zahlung einer Anzahlung von 30% des Mietpreises (mindestens 50 Euro) per Kreditkarte durch den Mieter. Die Reservierung ist erst dann gültig, wenn Van-Away den Betrag überwiesen hat.
2.2 – Tarife
Der Miettarif ist der von Van-Away in der Rechnung festgelegte Tarif, der für einen Monat gültig ist und zum Zeitpunkt der Reservierung zugesandt wird. Er wird anschließend im Mietvertrag angegeben.
Der Miettarif beinhaltet
Mehrwertsteuer (die angegebenen Preise enthalten immer die Mehrwertsteuer)
Der Preis der Wohnmobilmiete basiert auf der Mietdauer
Das Zubehör und die Ausstattung des Wohnmobils
Die Versicherung, die Pannenhilfe und der 24/7-Kundendienst (siehe Artikel 6)
Die folgende genehmigte Kilometerzahl:
– 300 km pro Tag für die Wohnmobile MALAGA, CALIFORNIA, MARCO POLO, NUGGET, TASMANIA und IBIZA und 200 km pro Tag für die umgebauten Wohnmobile USHUAIA, PATAGONIA und GRAND CALIFORNIA
Zugelassene Fahrer :
– 2 Fahrer
– Vollkaskoversicherung inbegriffen
2.3 – Bezahlung
Die Zahlung der Buchungsanzahlung (zum Zeitpunkt der Reservierung) muss per Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen.
Die Zahlung des Restbetrags für die Anmietung (zum Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter) muss per Kreditkarte, Scheck (in Euro) oder in bar erfolgen.
Die Schadenskaution muss entweder per Scheck (auf ein französisches Bankkonto ausgestellt) oder per autorisierter Abbuchung von einer Kreditkarte gezahlt werden. Dieser Betrag wird während des Mietzeitraums nicht hinterlegt (siehe Artikel 5.2).
Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Nichtzahlung (nach Ablauf der Zahlungsfrist):
Zum Zeitpunkt der Reservierung (der Anzahlung): Die Reservierung wird storniert
Bei der Abholung des Wohnmobils (fälliger Restbetrag): Die Vermietung wird ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge storniert.
Nach der Abholung des Wohnmobils (Verzug der fälligen Restzahlung für die Miete nach der Abreise des Mieters):
– Der Mietvertrag wird storniert. Der Mieter wird telefonisch informiert (Anruf und SMS).
– Der Campervan muss sofort zurückgegeben werden.
– Die bereits gezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet.
– Der Mieter haftet für den Mietbetrag plus eine zusätzliche „Verzugsstrafe“ von 10% (des gesamten Mietpreises).
– Wird der Wohnwagen ab dem Tag nach der Vertragsauflösung nicht zurückgegeben, werden dem Mieter 200 € pro Tag für die Verspätung in Rechnung gestellt.
– Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass VAN-AWAY diese Strafen von seiner Kreditkarte abbucht. Darüber hinaus kann VAN-AWAY ein Strafverfahren wegen Nichtrückgabe des Wohnmobils und Vertrauensbruch einleiten.
2.4 – Stornierung und Änderung der Reservierung
2.4.1 – Vollständige Stornierung durch den Mieter, nicht abgeschlossene Rücktrittsversicherung
Im Falle einer vollständigen Stornierung der Reservierung durch den Mieter, der die Rücktrittsversicherung nicht abgeschlossen hat:
Mehr als 2 Monate vor Mietbeginn: Die Kaution wird nach Abzug eines Pauschalbetrags von 50 Euro zur Deckung der Reservierungskosten zurückerstattet.
Weniger als 2 Monate vor Mietbeginn: VAN-AWAY behält sich das Recht vor, die Kaution einzubehalten, insbesondere wenn das Wohnmobil während des stornierten Zeitraums nicht vermietet wird.
2.4.2 – Vollständige Stornierung durch den Mieter, abgeschlossene Rücktrittsversicherung
Im Falle einer vollständigen Stornierung der Reservierung durch den Mieter, der die Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat:
Mehr als 2 Monate vor Mietbeginn: Die Kaution wird nach Abzug eines Pauschalbetrags von 50 Euro zur Deckung der Reservierungskosten zurückerstattet.
Weniger als 2 Monate und mehr als 48 Stunden vor Mietbeginn: Der Mieter kann bei der Versicherungsgesellschaft des Vermieters eine Rückerstattung seiner Miete beantragen.
Außerdem kann der Mieter im Falle einer vorzeitigen Rückgabe eine Gutschrift bei der Versicherungsgesellschaft des Vermieters beantragen.
Der Abschluss der Versicherung erfordert die vollständige Bezahlung des Mietpreises 2 Monate vor Mietbeginn oder am Tag der Reservierung.
2.4.3 – Stornierung von Seiten VAN-AWAYs
VAN-AWAY behält sich das Recht vor, eine Anmietung zu stornieren, ohne die Kaution zurückzuerstatten, wenn die folgenden Fälle vorliegen:
Nichtvorlage der vom Mieter geforderten Dokumente bei der Abholung des Wohnmobils (siehe Dokumente: Artikel 1)
Nichterscheinen des Mieters innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Abholtermin des Wohnmobils
Nichtbezahlung am Tag der Abholung des Wohnmobils
Artikel 3 – Welche Bedingungen gelten für die Übergabe und Rückgabe des Wohnmobils?
3.1 – Beschreibung des gemieteten Wohnmobils
VAN-AWAY stellt dem Mieter nach Möglichkeit den von ihm reservierten Campervan zur Verfügung. Dieser Campervan zeichnet sich aus durch:
sein Modell
seine Optionen und sein Zubehör
Sollte ein Wohnmobil nicht mehr zur Verfügung stehen (wegen Panne, Unfall, Verspätung durch den Vormieter), wird VAN-AWAY alles tun, um so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zu liefern. Dieser Campervan kann eine andere Ausstattung haben als der vom Mieter gebuchte. In diesem Fall :
Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug oder die Verspätung ablehnt, wird seine Kaution vollständig zurückerstattet (Ausnahme: ein Wohnmobil mit demselben Standard, aber mit einer anderen Farbe/Design/Marke als das gewünschte, gilt nicht als Grund für eine Stornierung durch den Mieter).
Wenn der Mieter das Ersatzfahrzeug und ggf. die Verspätung akzeptiert, reduziert VAN-AWAY den Mietpreis für das neue Wohnmobil und seine Ausstattung (auch wenn das Ersatzfahrzeug einen höheren Standard hat) unter Berücksichtigung der neuen Mietdauer.
Falls VAN-AWAY keine alternative Lösung finden kann, wird der Mietvertrag storniert und die gesamte Kaution an den Mieter zurückerstattet.
Der Mieter kann unter keinen Umständen eine Entschädigung oder Zinsen verlangen:
Die Unmöglichkeit für VAN-AWAY, die Miete während der vorgeschriebenen Zeit zu versichern
die Verspätung bei der Übergabe des Wohnmobils oder
den Ersatz eines reservierten Wohnmobils durch ein anderes Wohnmobil
3.2 – Abholung des Wohnmobils
Das Wohnmobil kann entweder in den VAN-AWAY-Büros oder an jedem anderen von den VAN-AWAY-Büros vorgeschlagenen Ort (Flughafen, Bahnhof…) abgeholt werden.
Holt der Mieter seinen maßgeschneiderten Transporter auf dem Gelände von VAN-AWAY ab und lässt sein eigenes Fahrzeug während der Mietzeit zurück, haftet VAN-AWAY nicht für Pannen, Diebstahl, Vandalismus, versuchten Diebstahl oder Schäden, die durch höhere Gewalt am eigenen Fahrzeug entstehen. Diese Ansprüche müssen vom Mieter und seiner Versicherung übernommen werden.
Die Tage und Uhrzeiten für die Abholung von Wohnmobilen sind:
In der Vor- und Nachsaison
– Bei einer Mietdauer von mehr als 4 Tagen: Am Morgen des vereinbarten Mietbeginns ab 9 Uhr
– Bei einer Anmietung von 2 oder 3 Tagen: Die Abholung kann ohne Aufpreis am Vortag ab 18 Uhr erfolgen.
– Für alle anderen Zeiten, bitte kontaktieren Sie uns
Während der Hochsaison
– Samstag ab 9 Uhr
– Für alle anderen Zeiten, bitte kontaktieren Sie uns
VAN-AWAY übergibt dem Mieter das Wohnmobil in einwandfreiem Zustand, innen und außen sauber, mit vollem Tank und Wasservorrat sowie allen für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen Verwaltungsunterlagen.
Der Zustand des Wohnmobils (innen und außen) ist in dem Dokument „Fahrzeugzustandsbericht“ im Mietvertrag beschrieben. Der Mieter und VAN-AWAY vereinbaren und unterschreiben ein Formular zur Inspektion vor der Abreise, in dem alle sichtbaren Mängel aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht, während der ersten 10 Kilometer seiner Reise VAN-AWAY zu kontaktieren, um einen nicht festgestellten Mangel bei der Abholung des Campervans anzuzeigen. Nach diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass das gemietete Wohnmobil dem in diesem Dokument beschriebenen Zustand entspricht.
VAN-AWAY kann Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel, die nicht im „Fahrzeugzustandsbericht“ angegeben wurden, nicht berücksichtigen.
3.3 – Rückgabe des Reisemobils
Das Wohnmobil wird am gleichen Ort zurückgegeben, an dem es abgeholt wurde.
Die Tage und Uhrzeiten für die Rückgabe des Wohnmobils sind:
In der Vor- und Nachsaison
– Am letzten Miettag bis 18 Uhr
– Für alle anderen Zeiten, bitte kontaktieren Sie uns
Während der Hochsaison
– Freitag bis 18 Uhr
– Für alle anderen Zeiten, bitte kontaktieren Sie uns
Das Wohnmobil muss zu dem auf dem Mietvertrag angegebenen Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden.
Sollte der Wunsch bestehen, den Wohnwagen vor dem im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit zurückzugeben, muss der Mieter VAN-AWAY 2 Tage vor dem neuen Rückgabedatum informieren. VAN-AWAY haftet nicht für die Rückerstattung des Mietpreises.
Falls das Wohnmobil nach dem im Vertrag angegebenen Datum zurückgegeben werden soll, muss der Mieter VAN-AWAY 3 Tage vor dem im Vertrag angegebenen Rückgabedatum darüber informieren.
– Wenn VAN-AWAY damit einverstanden ist, wird das Rückgabedatum geändert. In diesem Fall ermächtigt der Mieter VAN-AWAY, eine direkte Zahlung auf die Kreditkarte des Mieters vorzunehmen, und zwar in Höhe des zusätzlichen Preises auf der Grundlage des geltenden Tagesmiettarifs (Neben-, Mittel- oder Hauptsaison).
– Wenn VAN-AWAY nicht einverstanden ist und das Wohnmobil nicht zu dem im Vertrag angegebenen Datum zurückgegeben wird, wird die Verzugsstrafe auf 200€ pro Tag zusätzlich zum Tagessatz auf der Grundlage des geltenden Miettarifs (Neben-, Mittel- oder Hochsaison) festgesetzt, und der Mieter ist damit einverstanden, dass VAN-AWAY diese Strafen von seiner Kreditkarte abbucht. Darüber hinaus kann VAN-AWAY Strafverfahren wegen Nichtrückgabe des Wohnmobils und Vertrauensbruch einleiten.
Wird das Wohnmobil am vertraglich vereinbarten Datum zurückgegeben, jedoch mit einer Verspätung gegenüber der vertraglich vereinbarten Zeit, muss der Mieter VAN-AWAY so früh wie möglich, spätestens jedoch am Morgen des Tages der Rückgabe des Wohnmobils informieren.
Für den Fall, dass der Mieter sich weigert, den „Fahrzeugzustandsbericht“ bei der Rückgabe des Wohnmobils zu unterschreiben, akzeptiert der Mieter, dass VAN-AWAY das Recht hat, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um den zurückgegebenen „Fahrzeugzustandsbericht“ zu bewerten, und dass die Kosten für diesen Eingriff vom Mieter getragen werden.
Der Campervan wird zurückgegeben:
Innen und außen sauber (es sei denn, Sie haben einen Reinigungsservice abonniert)
mit einem vollen Tank
mit der gesamten Einrichtung, dem Zubehör, den Schlössern und der Diebstahlsicherung in einwandfreiem Zustand
mit allen zum Campervan gehörenden Papieren (Carte Grise)
in dem Zustand, der in dem bei der Übernahme des Wohnmobils erstellten „Fahrzeugzustandsbericht“ einvernehmlich vereinbart wurde
Alle Kosten, die mit der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters (siehe finanzielle Verantwortung des Mieters – Artikel 5).
3.4 – Rücknahme des Wohnmobils durch VAN-AWAY, bei Vertragsbruch
Der Mieter ermächtigt VAN-AWAY, den Mietvertrag zu kündigen und den Campervan in folgenden Fällen zurückzunehmen:
Der Mieter hat sich nicht an die allgemeinen Bedingungen des Mietvertrags gehalten.
Der Mieter hat gegenüber VAN-AWAY falsche oder irreführende Angaben gemacht
Der Campervan scheint verlassen zu sein
Der Camper wurde nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben.
Die Passagiere oder der Campervan werden in Gefahr gebracht
Der Mieter hat nicht gezahlt oder ist im Rückstand
Artikel 4- Welche Verantwortung trägt der Mieter für das Wohnmobil?
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für das Wohnmobil. Er ist für die ordnungsgemäße Nutzung, die Wartung und die Sicherheit des Wohnmobils und aller darin enthaltenen Ausrüstungsgegenstände und Dokumente verantwortlich.
4.1 – Sicherheit des Wohnmobils
Er verpflichtet sich, weder die Schlüssel noch die Papiere des Wohnmobils (Versicherung, Carte Grise) im Wohnmobil zu lassen.
Er verpflichtet sich außerdem, Zubehör wie GPS, Telefone, DVD-Player außer Sichtweite zu halten, wenn das Wohnmobil geparkt, geschlossen und unbeaufsichtigt ist.
4.2 – Wartung des Wohnmobils
Der Mieter ist für die Reinigung und den allgemeinen Unterhalt des Wohnmobils während des Mietzeitraums verantwortlich, einschließlich:
die Reinigung des Wohnmobils von innen und außen
Die Überprüfung des Reifendrucks (visuell und mit Hilfe eines Druckmessers, wenn es notwendig erscheint) und das Aufpumpen der Reifen, wenn nötig.
– Falls ein Reifen ersetzt werden muss, muss er mit Reifen derselben Dimension, desselben Typs und, wenn möglich, derselben Marke und desselben Profils wie der Originalreifen ausgestattet sein.
Überprüfung des Ölstandes und der anderen Flüssigkeiten (Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Wasser) alle 1500 km und Auffüllen, falls erforderlich
– VAN-AWAY muss kontaktiert werden, um die verschiedenen Referenzen für die zu verwendenden Wartungsprodukte (Öl, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel usw.) zu erhalten.
Die Überprüfung des Benzinstandes und das Auffüllen des Tanks (nur Diesel)
Überprüfung der verschiedenen Kontrollleuchten im Armaturenbrett
4.3 – Benutzung des Wohnmobils
Der Mieter verpflichtet sich, die Empfehlungen des Vermieters bei der Übernahme des Wohnmobils zu beachten. Diese Empfehlungen beziehen sich auf das Fahren des Wohnmobils, die Nutzung der eingebauten Ausrüstung und die Nutzung der zusätzlichen Ausrüstung, die VAN-AWAY dem Wohnmobil hinzugefügt hat.
Die Miete ist streng individuell. Der Hauptfahrer/Mieter verpflichtet sich, niemand anderem als sich selbst das Fahren des Wohnmobils zu gestatten, mit Ausnahme des im Vertrag genannten Zusatzfahrers, es sei denn, es handelt sich um einen unvermeidbaren Fall höherer Gewalt.
Der Hauptfahrer/Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer :
Sorgfältig zu fahren, die Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Straßenverkehrsregeln des durchfahrenen Gebietes zu respektieren
Van-Away über das Vorhandensein eines Haustieres zu informieren (die Kosten hängen von den Agenturen ab)
sich der Größe des Wohnmobils bewusst zu sein, insbesondere seiner Höhe
Das Fahren unter Alkoholeinfluss, Trunkenheit oder Drogeneinfluss zu vermeiden
Die Anzahl der Passagiere, die in den Zulassungspapieren des Wohnmobils angegeben ist, zu respektieren („carte grise“)
das Wohnmobil nicht unterzuvermieten
keine Personen oder Güter gegen Entgelt zu transportieren
den Campervan nicht für Werbezwecke oder Propaganda jeglicher Art zu nutzen
das Ziehen eines Anhängers oder eines anderen Fahrzeugs oder das Schieben eines anderen Fahrzeugs zu unterlassen
den Transport von gefährlichen Gütern zu unterlassen
den Campervan nicht dem Salzwasser auszusetzen
das Fahren auf nicht befestigten Straßen (Felder, Schlamm, Sand, unbefestigte Wege) zu unterlassen
Nicht ohne die von VAN-AWAY gelieferte Ausrüstung im Schnee zu fahren
Im Wohnmobil nicht zu rauchen
Nicht auf das Dach zu klettern
Nicht mit Tieren oder Haustieren zu reisen
Nicht in Länder zu reisen, die nicht durch die Versicherung von VAN-AWAY abgedeckt sind (siehe Länderliste auf der grünen Karte)
nicht zu fahren, wenn der Führerschein entzogen wurde
Artikel 5 – Wie hoch ist die finanzielle Haftung des Mieters? Wie wird sie garantiert?
5.1 – Finanzielle Haftung des Mieters
5.1.1 – Wartung des Wohnmobils
Der Mieter haftet für die Bezahlung aller notwendigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie für den täglichen Betrieb des Wohnmobils während des gesamten Mietzeitraums, wie in Artikel 4.2 beschrieben:
Reinigung des Wohnmobils von innen und außen
Auffüllen des Tanks (Diesel) während des gesamten Mietzeitraums und Rückgabe mit vollem Tank
Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten während der Mietdauer
Auffüllen von Kochgas und Wasser
Die Kosten für die Instandhaltung des Wohnmobils gehen zu Lasten des Mieters, falls das Wohnmobil nicht in dem Zustand zurückgegeben wird, der im „Fahrzeugzustandsbericht“ bei der Übernahme des Wohnmobils beschrieben ist:
Reinigungskosten: eine pauschale Gebühr von 40€ bis 90€ je nach Fahrzeugtyp und Agentur, falls das Wohnmobil in einem sehr schmutzigen Zustand zurückgegeben wird.
Treibstoff: falls der Tank nicht voll ist, wird eine Pauschale von 2 € pro Liter berechnet.
5.1.2 – Finanzielle Haftung bei Schäden und Diebstahl, die durch die Versicherung gedeckt sind
Die finanzielle Haftung des Mieters entspricht der Zahlung der Selbstbeteiligung der Versicherung und ist auf die Schadenskaution begrenzt.
Die finanzielle Haftung des Mieters entspricht der Zahlung der Selbstbeteiligung der Versicherung und ist auf die Schadenskaution beschränkt.
5.1.3 – Finanzielle Haftung bei nicht durch die Versicherung gedeckten Schäden und Diebstählen
Im Falle von Schäden oder Diebstahl, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter in vollem Umfang.
Einzelheiten zur VAN-AWAY-Versicherungspolice und zu den Bedingungen für Schäden und Diebstahl, die nicht durch Ihren Mietvertrag abgedeckt sind, finden Sie in Artikel 6.
5.1.3 – Strafzettel und Bußgelder
Der Mieter haftet für die Begleichung jeglicher Verstöße und/oder Sanktionen (finanziell und rechtlich) während des gesamten Mietzeitraums: Geschwindigkeitsübertretung, Parken usw.
5.1.4 – Verlorene Schlüssel und Papiere des Wohnmobils
Bei Verlust der Schlüssel oder der Papiere des Wohnmobils verpflichtet sich der Mieter, alle notwendigen Erklärungen abzugeben, um ein Duplikat zu erhalten und die Gegenstände auf eigene Kosten zu ersetzen.
Wenn der Verlust dazu führt, dass das Wohnmobil aus dem Verkehr gezogen wird und von VAN-AWAY nicht mehr vermietet werden kann, gehen die Kosten für die Stilllegung, die auf der Grundlage des geltenden Tagesmietpreises berechnet werden, zu Lasten des Mieters.
5.2 – Sicherstellung der finanziellen Haftung des Mieters: die Schadenskaution
5.2.1 – Zahlung der rückzahlbaren Schadenskaution
Die Anmietung eines VAN-AWAY Wohnmobils erfordert eine Schadenskaution in Höhe von 1900 Euro (2400 Euro für Neukaledonien).
Das Geld für die Kaution wird nicht während der Mietdauer hinterlegt.
Die Kaution muss per Scheck (auf eine französische Bank ausgestellt) oder per Kreditkarte hinterlegt werden.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass VAN-AWAY berechtigt ist, die vom Mieter geschuldeten Beträge gemäß dem abgeschlossenen Vertrag einzuziehen.
5.2.2 – Rückgabe der Kaution
Die Kaution – falls per Scheck hinterlegt – wird einen Monat nach dem Rückgabedatum des Wohnmobils mit den möglichen Abzügen zurückgegeben:
von den Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Gegenständen, die am Wohnmobil beschädigt wurden
von Strafzetteln oder Verkehrsverstößen
Strafen für verspätete Rückgabe bei verspäteter Rückgabe des Campervans
Die Kosten für die Überschreitung der Kilometerbegrenzung, wenn der Mieter nicht die Option „unbegrenzte Kilometer“ gewählt hat: 0,25 Euro pro Kilometer, der über die genehmigte Grenze hinaus gefahren wird, mit einem Maximum von 20€ pro Miettag
Artikel 6- Welche Versicherungen und Pannenhilfeleistungen sind im Mietvertrag enthalten?
6.1 – Vertragliche Versicherung und Pannenhilfe
Die Versicherung und die Pannenhilfe sind anwendbar:
Bei Unfällen und Zwischenfällen, die sich ereignen, wenn der Hauptfahrer/Mieter oder der (im Vertrag genannte) Ersatzfahrer am Steuer sitzt
in den auf der grünen Versicherungskarte aufgeführten Ländern
Während der vertraglich vereinbarten Mietdauer
Nur wenn der Mieter alle mit den Wohnmobilen verbundenen Pflichten, wie in Artikel 4 beschrieben, erfüllt hat.
6.1.1 Versicherung
Die durch den Mietvertrag abgedeckte Versicherungspolice umfasst:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung zur Deckung aller Schäden, die der Mieter verursacht an:
– einem Dritten: Fahrzeug, Eigentum oder Person
– den Insassen des von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobils (im Falle von Körperverletzungen)
Fahrerversicherung, die Körperverletzungen abdeckt
Eine Vollkaskoversicherung, die Schäden am Wohnmobil deckt, für die der Mieter (teilweise oder vollständig) verantwortlich ist, sowie Diebstahl und Feuer, Naturkatastrophen, Vandalismus. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 1900€, die durch die Kaution des Mieters gedeckt ist.
– Unser Versicherungspaket “ PARTIAL REDEMPTION “ reduziert die Selbstbeteiligung auf 500€ (1200€ für Neukaledonien) (Kosten: 20€ pro Miettag, mindestens 90€)
Eine Versicherung für eine zerbrochene Windschutzscheibe, Spiegel und Scheinwerfer. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 300€.
6.1.2 Pannenhilfe für Wohnmobile
Die im Mietvertrag enthaltene Pannenhilfe für Wohnmobile ist rund um die Uhr verfügbar (außer in Neukaledonien) und umfasst:
Hilfe oder Beratung bei einem Unfallbericht
Hilfe bei einer Reifenpanne
Abschleppen des Campervans oder Pannenhilfe vor Ort
Bei einem Unfall oder Zwischenfall rufen Sie die Nummer 01 55 92 23 22 (in Frankreich) oder 0033 1 55 92 23 22 außerhalb Frankreichs an – rund um die Uhr erreichbar. Pannenhilfevertrag 5004529.
Wird das Wohnmobil infolge eines Unfalls, Zwischenfalls oder Diebstahls stillgelegt, bietet der VAN-AWAY-Hilfevertrag dem Mieter weder eine Erstattung für die Unterbrechung seiner Reise noch eine Zahlung von Schadenersatz und Zinsen.
6.2 – Von der Versicherung nicht abgedeckte Vorfälle
Die folgenden Schäden am Wohnmobil sind nicht durch die VAN-AWAY Versicherung gedeckt:
– Diebstahl oder Beschädigung der persönlichen Gegenstände des Mieters und der Passagiere im Wohnmobil
– Verlust der Schlüssel oder der Papiere des Wohnmobils
– Schäden an dem von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobil oder an Dritten, wenn der Fahrer des Wohnmobils weder der Hauptfahrer/Mieter noch der im Vertrag genannte Zusatzfahrer ist
– Schäden an dem von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobil oder an einem Dritten in einem Land, das nicht auf der grünen Versicherungskarte aufgeführt ist
– Schäden am von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobil oder an einem Dritten außerhalb der im Vertrag angegebenen Mietdauer
– Schäden am Wohnmobil, wenn der Mieter seiner Verantwortung für die Wartung und Nutzung des Wohnmobils nicht nachkommt, wie in Artikel 4 beschrieben.
Zu den nicht abgedeckten Schäden gehören unter anderem (aber nicht ausschließlich)
– Verwendung von unzureichendem Kraftstoff
– Schäden an der Bereifung
– Schäden und Beeinträchtigungen, die durch unvorsichtigen Gebrauch des Wohnmobils verursacht werden (innere und äußere Schäden): Zerrissene oder verschmutzte Sitze, kaputte Ausrüstung, äußere Beulen (an der Karosserie und den Stoßstangen)…usw,
– Schäden, die durch das Fahren des Campervans auf Sand, durch Schlamm oder Schnee entstanden sind
– Schäden, die auf einen Zustand der Trunkenheit des Fahrers zurückzuführen sind
– Schäden, die sich aus falschen oder irreführenden Angaben und/oder Erklärungen des Mieters gegenüber VAN-AWAY und seinem Versicherer ergeben, oder aus der absichtlichen Unterlassung von Informationen seitens des Mieters oder der Unmöglichkeit, die vom Mieter gelieferten Informationen zu verwenden (insbesondere im Falle eines Unfallberichts)
– Schäden, die sich aus der nicht rechtzeitigen Erteilung sachdienlicher Auskünfte über einen Unfall oder eine Störung ergeben (insbesondere im Falle einer Unfallmeldung)
– Schäden, die sich aus dem Verlassen oder der Nichtrückgabe des Wohnmobils innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ergeben
Diebstahl infolge des Verlassens oder der Nichtrückgabe des Wohnmobils innerhalb der im Wohnmobil-Mietvertrag von VAN-AWAY genannten Zeit
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass VAN-AWAY uneingeschränkt berechtigt ist, vom Mieter geschuldete Beträge einzuziehen, auch wenn diese Beträge die Höhe der Schadenskaution übersteigen.
Bei Streitigkeiten über die Höhe des Betrages, der für die Reparatur des von VAN-AWAY übernommenen Wohnmobils erforderlich ist, hat der Mieter das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung durch VAN-AWAY auf eigene Kosten einen zertifizierten unabhängigen Sachverständigen (mit gerichtlicher Zulassung) zu beauftragen. Die Schlussfolgerungen dieses Sachverständigen sind endgültig und gelten für beide Parteien.
6.3 – Versicherungsrichtlinien im Falle eines Schadens am Campervan
Im Falle eines Schadens an einem von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobil können zwei Fälle auftreten:
Der Schaden wird ausschließlich durch einen identifizierten Dritten verursacht: Die Haftpflichtversicherung kommt für die Kosten der Reparatur des von VAN-AWAY gemieteten Wohnmobils auf. Unter der Bedingung, dass der Dritte identifiziert und versichert ist, ist der Mieter nicht finanziell haftbar. Die Verwaltungskosten für den Mieter werden auf 50 € festgesetzt.
Der verursachte Schaden ist entweder ganz oder teilweise die Schuld des Mieters: Er ist finanziell haftbar.
Im Falle eines Streits über die Höhe der Kosten für die Reparatur des von VAN-AWAY übernommenen Wohnmobils hat der Mieter das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung durch VAN-AWAY auf eigene Kosten einen zertifizierten unabhängigen Sachverständigen (mit gerichtlicher Zulassung) zu beauftragen. Die Schlussfolgerungen dieses Sachverständigen sind endgültig und gelten für beide Parteien.
BITTE BEACHTEN SIE: Wir weisen Sie darauf hin, dass bei mehreren Unfällen oder Zwischenfällen, in die der Mieter während des Mietzeitraums verwickelt ist, jeder Unfall oder Zwischenfall unabhängig voneinander gemäß den oben genannten Richtlinien entschädigt wird.
Artikel 7 – Was ist im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Diebstahls zu tun?
7.1 – Im Falle eines Unfalls…
Im Falle eines Unfalls, in den ein Dritter verwickelt ist, ist der Mieter verantwortlich für :
Ausfüllen eines Unfallberichts (bei Nichtbeachtung wird der Mieter als voll verantwortlich angesehen), der Folgendes enthält:
– Feststellung der Umstände des Unfalls und der Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien (Mieter und Dritter)
o Identifizierung der dritten Partei: Name, Adresse, Telefonnummern, Führerscheinnummer und Kennzeichen
Sofortige Benachrichtigung von VAN-AWAY, damit VAN-AWAY
– den Unfall innerhalb von 48 Stunden bei den Versicherern zu melden
o gegebenenfalls das Verfahren der Kundenbetreuung in Gang zu setzen
7.2 – Im Falle einer Panne…
Im Falle einer Panne des Wohnmobils ist der Mieter dafür verantwortlich, :
VAN-AWAY unverzüglich zu benachrichtigen, damit VAN-AWAY, falls erforderlich, den Kundendienst in Anspruch nehmen kann
keine Reparaturen oder den Austausch von Ersatzteilen ohne die Zustimmung von VAN-AWAY vorzunehmen
die Rechnungen auf den Namen von VAN-AWAY anzufordern und aufzubewahren (im Falle von Reparaturen oder Ersatzteilen, die mit Zustimmung von VAN-AWAY ersetzt wurden). Diese Rechnungen werden von VAN-AWAY zurückerstattet, wenn der Vorfall oder die Panne dem normalen Gebrauch entspricht und der Mieter nicht dafür verantwortlich ist (siehe Artikel 4, Haftung des Mieters).
7.3 – Im Falle eines Diebstahls oder versuchten Einbruchs…
Im Falle eines Diebstahls oder versuchten Einbruchs, der zu einer Beschädigung des Wohnmobils führt, ist der Mieter verpflichtet
VAN-AWAY sofort zu informieren, damit VAN-AWAY den Diebstahl oder versuchten Einbruch innerhalb von 48 Stunden den Versicherern melden kann
innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall eine Anzeige bei der Polizei oder Gendarmerie zu erstatten, die dem Ort des Vorfalls am nächsten liegt. Der Mieter erhält eine Quittung für seine Meldung. Mit diesem Verfahren wird die Untersuchung eingeleitet. Auf diese Weise kann der Mieter auch seine Verantwortung ablehnen, wenn der Dieb einen Unfall verursacht hat.
Artikel 8 – Datenschutz
8.1 – Verwendung persönlicher Daten
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass VAN-AWAY persönliche Daten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) sammelt.
Diese Informationen sind vertraulich und werden von VAN-AWAY nicht weitergegeben.
Diese Informationen werden von VAN-AWAY verwendet
Um die Reservierung des Campervans zu garantieren und einen Mietvertrag zu erstellen
Um die Kundendatenbank von VAN-AWAY zu erweitern (Archivierung von Kundeninformationen nach der Anmietung, Versand von Werbeangeboten…)
Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Anwendung der allgemeinen Mietbedingungen
8.2 – Zugang zu, Änderung und Speicherung von persönlichen Daten
In Übereinstimmung mit dem Gesetz hat der Mieter ein Recht auf Zugang, Änderung oder Korrektur und Löschung der von VAN-AWAY gesammelten persönlichen Daten. Er kann dieses Recht ausüben, indem er sich schriftlich (auf dem Postweg) an VAN-AWAY (VAN-AWAY- Cassagne 82600 Aucamville Frankreich) oder per E-Mail an contact@van-away.com wendet.
VAN-AWAY archiviert die persönlichen Daten auf einer zuverlässigen und sicheren Plattform in einer einzigen Kopie gemäß Artikel 1348 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Archiv von VAN-AWAY dient als Nachweis für die Kommunikation, die Reservierung, die Zahlung und die zwischen den beiden Parteien durchgeführten Transaktionen. Diese Archive stehen dem Mieter auf Anfrage zur Verfügung, indem er sich an contact@van-away.com wendet.